Initiativen bis Mai 2020

Maibaumproblematik

In einigen Ortsteilen Bruckbergs wurde dieses Jahr kein Maibaum aufgestellt, da sich der Bürgermeister weigerte, diesbezüglich eine Anweisung an die Vereinsvorstände zu erteilen. Durch die Anweisung wären, im Falle eines Unfalls, die Beteiligten erheblich besser geschützt (über den Kommunalen Unfallversicherungsverband Bayern). In der Vergangenheit wurde bereits ein Unfall über diesen Versicherungsträger abgewickelt, künftig soll dies jedoch für die anderen Vereine nicht mehr möglich sein.

Unsere Landtagsabgeordnete, Ruth Müller, hat in dieser Sache bereits interveniert und eine Stellungnahme vom Innenministerium erhalten (siehe unten).

Analog der vom Innenminister vorgeschlagenen Vorgehensweise haben wir im April im Gemeinderat eine Anordnung der Gemeinde beantragt, die jedoch bisher leider verwehrt blieb. 

Ich kann Ihnen versichern, wir bleiben am Thema dran, "Servus Brauchtum" darf in Bruckberg nicht Realität werden, das Brauchtum ist Bestandteil unserer Heimat und es ist unsere Aufgabe, dies zu pflegen und zu schützen!

 

Herzlichst, Ihr 

Josef Kollmannsberger

 

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Müller vom 28.01.2014 betreffend Traditionen in Bayern sichern - das Aufstellen von Maibäumen ist Teil der bayerischen Kultur!

 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wer haftet, wenn sich bei der Ausübung der Tradition (inklusive der Vorbereitung der Maibäume) jemand verletzt?

2. Wann ist ein eventueller Unfall über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) abgesichert?

3. Ist es korrekt, dass das Aufstellen nur nach behördlicher Anweisung (durch die Kommune) bzw. nur bei Durchführung durch die Feuerwehren durch die KUVB abgesichert ist?

4. Ist es korrekt, dass nach behördlicher Anweisung die Kommune für die Standsicherheit des Baumes verantwortlich ist?

 

Zu 1. bis 4.: Wie für alle gefahrträchtigen Einrichtungen gilt auch für Maibäume eine Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers oder Verantwortlichen. Dazu zählen sowohl Sicherungsmaßnahmen beim Transport und Aufstellen des Maibaums als auch eine wirksame Kontrolle der Standsicherheit.

Für Personen, die im Auftrag der Gemeinde Maibäume aufstellen, besteht ein Versicherungsschutz im Rahmen der kommunalen Haftpflichtversicherung. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der kommunalen Haftpflichtversicherung nur greift, wenn natürliche Personen, nicht aber Vereine als solche beauftragt-werden. - Das Direktionsrecht muss bei der Gemeinde verbleiben.

Sofern der Maibaum durch einen Verein oder durch sonstige Privatpersonen aufgestellt wird, muss hierfür eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Vereinshaftpflichtversicherung oder sonstige private Haftpflichtversicherung).

Wird das Aufstellen des Maibaums im Wesentlichen von der Gemeinde ausgerichtet und organisiert, besteht für den einzelnen Beteiligten gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Für die Abwicklung von Schadensfällen ist hier die Kommunale Unfallversicherung Bayern zuständig. Wirken Vereinsmitglieder mit, unterfallen deren Tätigkeiten dann der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Verein den Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufstellt (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SGB VII).         

Damit es nicht zu Schäden kommt, sind beim Transport und beim Aufstellen des Maibaums alle erforderlichen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen zu beachten. Darüber hinaus bestehen nach Aufstellen des Maibaums entsprechende Kontroll- und Prüfungspflichten. Deren Umfang und Häufigkeit sind in der Rechtsprechung bereits hinreichend konkretisiert und zudem bei Bedarf von den Haftpflichtversicherungsunternehmen zu erfahren.

 

5. Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Haftungsfrage bei dieser Tradition generell?

6. Sieht die Staatsregierung Handlungsbedarf, um dieses Tradition zu sichern?

Zu 5. und 6.: Die Haftungsfragen hinsichtlich der Tradition des Maibaumaufstellens sind geklärt. Es stehen ausreichende Regelungen zur Absicherung der Beteiligten zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann Staatsminister


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Helferkreis Bruckberg

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

der Bruckberger Helferkreis bietet Hilfe für Bedürftige Menschen in der Gemeinde an. Die Gruppe hat sich ursprünglich zur ehrenamtlichen Unterstützung der Flüchtlinge in der Gemeinde gegründet, mittlerweile will man das Angebot jedoch für alle Menschen öffnen. 

Wer Interesse hat, kann sich auf der Homepage des Helferkreises informieren bzw. registrieren: 

http://helferkreis-bruckberg.de/

Helfen Sie mit, bedürftige Menschen in unserer Gemeinde zu unterstützen. 

Viele Grüße

Josef Kollmannsberger

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