Netzwerkreport Nr. 139

Veröffentlicht am 03.12.2012 in Kreistagsfraktion

Haushaltsvorberatung und Verfüllung der Kiesgrube Gammelsdorf Themen der Umweltausschuss-Sitzung vom 3. Dezember 2012

Den Mitgliedern des Umweltausschusses wurde ein Kurzbilanz der Maßnahmen im Naturschutz und der Landschaftspflege vorgestellt. Für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2014 kann der Landkreis Landshut aufgrund der Förderzusage im Projektgebiet "Mettenbacher und Grießenbacher Moos" weiterhin tätig sein. Aufgrund der angespannten Grundstückssituation soll vorerst der Schwerpunkt auf Anpachtungen landwirtschaftlicher Grundstücke liegen, die den Erhaltungszustand des Vogelschutzgebiets mittelfristig sichern.

Der Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einem Ansatz von 9,6 Mio Euro bzw. 822.000 Euro wurde den Kreisräten vorgestellt.

Der Umweltausschuss beschloss außerdem, die Entsorgung von Nachtspeicheröfen mit 50 Euro pro Gerät zu bezuschussen. Hintergrund ist, dass die älteren Geräte asbesthaltig sein können. Damit diese nicht von den Besitzern in der Wohnung zerlegt werden, sondern eine Fachfirma mit der ordnungsgemäßen Zerlegung und Entsorgung beauftragt wird, soll dieser Entsorgungszuschuss an die Bürger nach Vorlage der Rechnung und des Entsorgungsnachweises ausbezahlt werden.

Die SPD-Fraktion hatte sich im Sommer vor Ort ein Bild von der Bentonitgrube "Auf dem Brand" in Gammelsdorf gemacht und einen Antrag an den Landkreis Landshut gestellt. Dieser wurde in der Umweltausschuss-Sitzung ebenfalls behandelt. Die SPD-Fraktion forderte u. a. , dass sich der Landkreis mit dem Wasserwirtschaftsamt München und der Regierung von Oberbayern ins Benehmen setzen soo, um eine weitere Verfüllung mit belastetem Material zu verhindern. In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landkreistag soll eine Initiative für eine Gesetzesänderung gestartet werden, damit das Deponierecht künftig nach ökologischen Gesichtspunkten und nicht nach Bergrecht geregelt ist. Der Landkreis ist zwar dafür nicht zuständig, die Kreisräte stimmten jedoch einstimmig dafür, dass der Landkreis Landshut die Punkte an die zuständigen Stellen weiterleitet.

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